Schutzkonzept
Das Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche steht auch in zwei Versionen als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung, einmal als Komplett-Version und einmal als auf das Wesentliche komprimierte Zusammenfassung zum schnellen Nachschlagen.
Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche als Zusammenfassung
Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche als Komplett-Version
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Ansprechpersonen:
Der BC Burg hat sich zur Ernennung von Mitgliedern verpflichtet, die
sich zum Thema "Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt" verantwortlich
erkennen. Sie sind Kontaktpersonen bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum
Thema und bei konkreten Fällen potenzieller Kindeswohlgefährdung.
Dazu besuchen sie regelmäßig Fortbildungen und stehen im engen Kontakt zu den
Fachberatungsstellen.
Die Ansprechpersonen sind:
- Amir Nakicevic (Telefonnummer: 0171 7322525 , E-Mail: a.nakicevic@bcburg.de)
- Hanna Kafka (Telefonnummer: 0178 / 2697408 , E-Mail: annahanna@gmx.de)
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Kooperation:
Der Verein geht eine Kooperation mit der Jugendhilfe der Stadt Solingen ein.
Der Kooperationsvertrag hält die Selbstverpflichtung des Vereins fest, bei "gewichtigen
Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls" Maßnahmen einzuleiten, die
beispielsweise die Dokumentation sowie die Kontaktaufnahme zu den angeführten
Jugendhilfsorganisationen betreffen.
Folgende Kontakte für eine Beratung stehen zur Verfügung:
Jugendamt Solingen; Rathausplatz 1, Zi.0.088; Tel. 0212/2902345 (Fr. Lunau)
Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt; Tel. 0212-586118
ASD Team (Allgemeiner Sozialer Dienst); Tel. 0212/2905402
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Verhaltensregeln:
Die TrainerInnen stimmen den aufgestellten Verhaltensregeln im
Umgang mit den Trainierenden zu und tragen für deren Einhaltung Sorge. Sie beinhalten
unter anderem, dass körperliche Kontakte, die dem Gegenüber als unangenehm erscheinen,
unterlassen werden. Des Weiteren wird bewusst auf gewalttätige, sexistische und
unangemessene Umgangsformen und Ausdrucksweisen verzichtet.
Die Umkleidekabinen werden im Regelfall nicht betreten.
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Erweitertes Führungszeugnis:
Von jedem Mitglied im Verein, das mit Kindern und
Jugendlichen im Training zu tun hat, wird vor Beginn der Zusammenarbeit ein Erweitertes
Führungszeugnis verlangt. Dieses zeigt im Gegensatz zum Allgemeinen Polizeilichem
Führungszeugnis zusätzlich Sexualdelikte an. Personen mit einschlägiger Vorbestrafung
werden nicht beschäftigt.
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Ehrenkodex:
Die Trainer und Trainerinnen sind mit dem Ehrenkodex des BLV vertraut und
haben diesen unterschrieben. Neben Fragen der Privatsphäre und des Schutzes von Kindern
und Jugendlichen im sexuellen Sinne, umfasst der Ehrenkodex noch einige weitere Punkte
die Kinder- und Jugendarbeit betreffend.
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Handlungsanweisungen in Krisensituationen:
Sowohl im Schutzkonzept, als auch im
Kooperationsvertrag sind konkrete Handlungsanweisungen für Notsituationen enthalten.
Insbesondere die Ansprechpersonen sind damit vertraut:
1. Eine Abschätzung der Kindeswohlgefährdung muss vorgenommen werden. Sogenannte
"Gewichtige Anhaltspunkte", die im Schutzkonzept aufgeführt werden, können Auskunft
darüber geben.
2. Kann in interner Absprache der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nicht ausgeräumt
werden, muss eine "Insofern erfahrene Fachkraft" kontaktiert werden.
3. Nach ausreichender Abschätzung des Risikos ist bei den Personensorgeberechtigten auf
Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen hinzuwirken.
4. Wird keine einschlägige Verbesserung das Wohl des Kindes betreffend festgestellt, wird
der Stadtdienst der Stadt Solingen informiert.